Computer-Kompass - Kinderleicht Computer lernen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unterrichtsort / Zweierunterricht / Unterrichtsmaterialien

Der Unterricht findet in der Erbacher Straße 22 in 68549 Ilvesheim(-Nord) mit höchstens zwei Teilnehmern pro Unterrichtseinheit statt. Für jeden Teilnehmer / jede Teilnehmerin steht ein eigener PC zur Verfügung. Die erforderlichen Unterrichtsmaterialien werden zur Verfügung gestellt.

2. Kursdauer

Der Kurs besteht aus jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten. Diese finden wöchentlich statt, so dass der Kurs in der Regel 8 Wochen dauert.

Wöchentliche Unterrichtszeiten

Als wöchentliche Unterrichtszeiten können - je nach Verfügbarkeit - folgende Zeiten angeboten werden:

Montags von 15.00 Uhr bis 16:00 Uhr oder von 16:15 Uhr bis 17:15 Uhr. Dienstags von 15.00 Uhr bis 16:00 Uhr oder von 16:15 Uhr bis 17:15 Uhr. Mittwochs von 14:45 Uhr bis 15:45 Uhr oder von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder von 17:15 bis 18:15 Uhr.

Verspätungen / Ersatztermine

a) Nicht von der Lehrerin zu vertretende Verspätungen werden (u. a. wegen nachfolgender Unterrichtsstunden) nicht - auch nicht durch Verlängerung der Unterrichtseinheiten - nachgeholt

b) Sofern eine Unterrichtseinheit auf einen gesetzlichen Feiertag fällt oder aus einem von der Lehrerin zu vertretenden Grunde nicht stattfinden kann, wird für diesen Termin ein gemeinsamer Ersatztermin vereinbart. In Schulferienzeiten findet der Unterricht nach Vereinbarung statt.

c) Wegen Krankheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin oder aus anderen nicht im Verantwortungsbereich der Lehrerin liegenden Gründen ausfallende Unterrichtseinheiten können von der Lehrerin nach ihrem Ermessen nachgeholt werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Kursgebühr

Die Kursgebühr beträgt 100,00 € bzw.110,00 € pro Teilnehmer / Teilnehmerin und wird in zwei Raten zu je 50,00 € bzw. 55,00 € fällig. Die erste Rate ist spätestens eine Woche vor Kursbeginn auf das Geschäftskonto bei der Volksbank Rhein-Neckar eG (Bankverbindung s.u.) zu überweisen. Die zweite Rate ist spätestens eine Woche vor der 5. Unterrichteinheit auf das unten angegebene Geschäftskonto zu überweisen.

Die Durchführung der einzelnen Unterrichtseinheiten wird ausdrücklich von der rechtzeitigen Überweisung der jeweils fälligen Rate abhängig gemacht; die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr bleibt auch bestehen, wenn Unterrichtseinheiten wegen verspäteter oder ausbleibender Ratenzahlungen ausfallen.